Direkt zum Seiteninhalt

Fragen und Antworten

Absicherungen > Krankenversicherung > Mehr Zahn

Häufg gestellte Fragen zu den neuen "Mehr-Zahn-Tarifen"

Nach diesen Tarifen können Personen versichert werden, die Versicherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme gibt es nicht.

Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vereinbarten Zeitpunkt.

Für fehlende Zähne (Ersatz ist nicht angeraten oder beabsichtigt) sind die Leistungen für jeglichen Zahnersatz in den ersten 3 Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn auf folgende Rechnungsbeträge begrenzt:

-Ein fehlender Zahn: Keine Einschränkungen

.

- Zwei fehlende Zähne:

1. Kalenderjahr: 250,00 EUR

2. Kalenderjahr: 500,00 EUR

3. Kalenderjahr: 750,00 EUR

.

- Drei fehlende Zähne:

1. Kalenderjahr: 125,00 EUR

2. Kalenderjahr: 250,00 EUR

3. Kalenderjahr: 375,00 EUR

.

- Ab vier fehlenden Zähnen besteht eine Versicherungsmöglichkeit, sobald diese ersetzt sind.

Bitte lassen Sie auf allen Kostenbelegen die Höhe der Leistungen von Ihrer GKV oder Heilfürsorge bestätigen. Mit der Barmenia-Rechnungs-App können Sie die Rechnungen ganz einfach digital einreichen.

Nach dem Tarif "Mehr-Zahn" beträgt die Mindesttarifdauer 12 Monate. Sie können den Tarif zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif ohne eine Frist täglich kündigen.

Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht (vgl. § 14 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen; Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13).

Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen. Dazu zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau).

Ja, Veeners (Verblendschalen für die Zähne) fallen begrifflich unter Zahnersatz und sind folglich mitversichert. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Erstattungspflicht an die medizinische Erforderlichkeit geknüpft ist. Rein ästhetische Behandlungen (ohne medizinische Indikation), und um solche Behandlungen handelt es sich in vielen Fällen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz und die GKV-Vorleistungen sind zu prüfen.

Die Gebühren für die zahnärztlichen Leistungen werden innerhalb der jeweils gültigen deutschen Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ) erstattet.

Sämtliche Zahnersatzmaßnahmen sind versichert, auch solche die es heute noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Gegebenheiten an. Sie müssen dafür nichts tun.

Änderungen in der Höhe dieser Festzuschüsse haben keine Aufwirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten unverändert die Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang.

Nein, die Kalkulation erfolgt ohne Altersrückstellungen. Die Beitragsveränderungen sind in der obenstehenden Tabelle abgebildet.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der Barmenia Krankenversicherung AG können Sie sich an den "Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung" wenden (unabhänig und kostenfrei). Die Anschrift lautet: Postfach 06 02 22 • 10052 Berlin, Telefon 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen).

Zurück zum Seiteninhalt