Basisrente
Sparen Sie Steuern mit Ihrer Altersvorsorge!
Mit der Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes hat der Gesetzgeber die vor- und nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte neu geregelt. Unter anderem besteht seit 2005 die Möglichkeit, Beiträge für eine kapitalgedeckte Rentenversicherung steuerwirksam abzusetzen.
Maximal sind bei Ledigen Beiträge bis zu € 22.766 und bei Verheirateten Beiträge bis zu € 45.532 per anno steuerlich absetzbar.
Im Jahr 2017 konnten 84% des Beitrages für eine Basisrentenversicherung steuerlich abgesetzt werden. Die untenstehende Abbildung zeigt, in welchem Umfang der Anteil der absetzbaren Aufwendungen für eine Basisrentenversicherung im Zeitenlauf ansteigt.
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Informieren Sie sich in unserem Prospekt über die weiteren Vorteile der Barmenia BasisRente. In einem persönlichen Beratungsgespräch unterbreiten wir Ihnen gerne Ihren ganz persönlichen Versorgungsvorschlag.