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Altersvorsorge

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Private Altersversorgung

In Deutschland wird die Altersversorgung durch verschiedene Vorsorgesysteme geprägt. Das zentrale System ist die gesetzliche Rentenversicherung. Daneben gibt es eine Anzahl weiterer  Einrichtungen, die für die Altersversorgung von Bedeutung sind.

Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang u.a. die Versorgungswerke der freiberuflich tätigen Personen (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater), die Beamtenversorgung und die private Vorsorge der Selbstständigen.

Die Vorsorgesysteme stehen nicht statisch nebeneinander, sondern werden in der Praxis miteinander kombiniert.

Beispiel 1:  Ein in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehaltes in eine Direktversicherung um.

Beispiel 2: Eine selbstständige Handwerksmeisterin verbleibt nach Beendigung ihrer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus leistet sie Beiträge in die private kapitalgedeckte Basisrentenversicherung.

Das „Drei-Schichten-Modell“ (Abbildung 1) gibt einen Überblick über die verschiedenen Bausteine der Altersversorgung. Geprägt wurde dieser Begriff im Zusammenhang mit der Neuregelung zur Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen.

Die erste Schicht stellt die Basisversorgung dar. Diese Schicht besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der kapitalgedeckten Basisrente.

Die zweite Schicht setzt sich aus den Zusatzversorgungen zusammen (u.a. Riesterrente nach dem Altersvermögensgesetz und betriebliche Altersversorgung (bAV).

In der dritten Schicht finden sich Kapitalanlageprodukte. Im Unterschied zu den vorgenannten Schichten gelten für diese Produkte andere steuerliche Vorschriften.

Die private Altersvorsorge spiegelt sich in allen drei Schichten wider. In den Schichten 1 + 2 ist sie steuerlich privilegiert. So können die Beiträge zur Basisrentenversicherung und zur Rente nach dem Altersvermögensgesetz (sogenannte Riester Rente) im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden (§ 10 bzw. § 10a EStG) und die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden nicht mit der Lohnsteuer belastet (steuerfrei gem. § 3 Nr. 63 EStG).

Anders verhält es sich mit den Kapitalanlageprodukten der dritten Schicht. Sie sind nicht steuerprivilegiert, werden in der Leistungsphase im Gegenzug niederiger besteuert (z.B. Reduzierung auf den Ertragsteil bei der Privatrente).


Neben den steuerlichen Bestimmungen sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen von erheblicher Bedeutung. So ermöglicht es beispielsweise die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung, Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer bestimmten Höhe einzusparen.

Unsere Aufgabe besteht darin, für Sie eine Lösung zu finden, die auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wir informieren Sie auf unseren Seiten ganz gezielt über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten für die Altersversorgung.

Diese Informationen können ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Rufen Sie uns einfach an. Gerne informieren und beraten wir Sie persönlich.

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